ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
Die in Prospekten, Anzeigen und dgl. enthaltenen Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend
und unverbindlich. Nebenabreden zu einem Kaufvertrag, insbesondere Zusagen eines Mitarbeiters sind nur dann
gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Mit Unterfertigung des Kaufvertrages ist der Kauf für beide Teile
abgeschlossen und verbindlich. Nachträgliche Änderungs- wünsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in
Arbeit befindliche Möbel, geschnittene Meterwaren bzw. abgelängtes Holz, können wir nur gegen entsprechenden
Kostenersatz durchführen. Werden vom Käufer Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er für deren
Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist.
Erweist sich eine Anweisung des Käufers als unrichtig oder nachteilig, werden wir den Käufer davon, sobald wie
möglich verständigen und ihn um entsprechende Weisung ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen
den Käufer. Bei nicht angemessener, rechtzeitiger Weisung treffen den Käufer auch die nachteiligen Folgen
seiner Anweisung bzw. die Verzugsfolgen.
3. Gewährleistung
Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des KSchG steht dem Käufer für die Dauer von 2 (zwei) Jahren ab
Übergabe die gesetzliche Gewährleistung zur Verfügung. Demnach haben wir für Mängel, die bei Übergabe
vorhanden sind, einzustehen. Für später hervorgekommene Mängel trifft den Käufer die Beweislast. Der Käufer
kann wegen eines Mangels die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen. Wir werden dies binnen
einer angemessenen Frist bewirken. Soweit Einrichtungsgegenstände aus Holz gefertigt wurden, ist zu
berücksichtigen, dass es sich dabei um einen natürlichen Werkstoff handelt und Naturmerkmale wie Astlöcher,
Risse oder unterschiedliche Farbschattierungen den Wert der Einrichtungsgegenstände nicht mindern und daher
nicht Gegenstand der Gewährleistung sind. Auch handelsübliche Abweichungen bei Farben (Farbabweichungen
zu Musterküchen) gelten als akzeptiert. Pflege- und Montagehinweise gelten automatisch als bedungen. Sofern
wir Garantien zugesagt haben, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Produkte, insbesondere
fachgerechter Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art
ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Für von
Herstellern zugesagte Garantien gelten deren Garantiebedingungen. Bei Handelswaren gelten geringfügige,
handelsübliche oder für den Käufer vorteilhafte technische Änderungen als vom Käufer akzeptiert.
4. Haftung für Schäden
Unser Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Bei
Verbrauchergeschäften gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden und für Schäden an einer
Sache, die zur Bearbeitung übernommen wurde. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als
dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor Bezahlung an den Käufer ausgefolgt wird, bleibt dieser bis zur
vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer darf bis zur Begleichung der
Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute
Ware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Für die Dauer
des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln. Bei Zugriffen
Dritter, insbesondere durch Pfändungen auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen
und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
6. Fälligkeit und Verzug
Bei Auftragserteilung ist ein 1/3 der Auftragssumme fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit
Eingang der Anzahlung zu laufen. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte
Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen fällig. Die Zahlung hat grundsätzlich bar, ohne Abzug, zu erfolgen. Bei
Zahlung mit Wechsel, Scheck oder Ähnlichem wird die Forderung erst mit
deren Einlösung getilgt. Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der
säumige Käufer Mahn- und Inkassospesen in angemessener Höhe zu ersetzen. Darüber hinaus sind wir
berechtigt, ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 12 Prozent p.a. zu verrechnen. Der Käufer kann
gegen von uns geltend gemachte Ansprüche nur mit solchen Forderungen aufrechnen, welche gerichtlich
festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurden.
7. Terminverlust
Wurde ein Abzahlungsgeschäft vereinbart, behalten wir uns für den Fall der Nichtzahlung von Teilbeträgen oder
Nebenforderungen seit mindestens 6 Wochen gem. §13 KSchG das Recht vor, die sofortige Entrichtung der
gesamten noch offenen Schuld zu fordern.
8. Rücktrittsrecht des Käufers bei Verbrauchergeschäften wg. Wegfalls der Geschäftsgrundlage
Dem Käufer kommt nur in den von § 3 Abs. 1 KSchG erfassten Fällen (Haustürgeschäften) ein Rücktrittsrecht zu.
Darüber hinaus kann der Käufer nur dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn für seine Einwilligung
maßgebliche Umstände, welche wir im Vertrag ausdrücklich als wahrscheinlich dargestellt haben (z.B. Aussicht
auf einen Kredit) ohne seine Veranlassung nicht oder nur in erheblich geringerem Umfang eintreten.
9. Stornogebühr
Für den Fall des nicht gerechtfertigten Rücktrittes sind wir berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 30% des
Kaufpreises zu verlangen. Wir behalten uns aber vor, im Einzelfall einen über diesen Prozentsatz
hinausgehenden Schaden geltend zu machen. Dieser Schadenersatz kann insbesondere die Kosten von
Planungsarbeiten, verlangten Bemusterungen, Reisen u.ä. betreffen. Soweit Planungsarbeiten nicht gesondert
abgegolten werden, machen wir im Falle des Rücktrittes des Käufers vom Vertrag unsere Urheberrechte an allen
entsprechenden Planunterlagen geltend.
10. Preise, Abnahme und Lieferung der Waren
Unsere Verkaufspreise beinhalten die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung nur im Falle einer
gesonderten Vereinbarung. Die Verkaufspreise verstehen sich aber inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die
Lieferung der Vertragsware erfolgt entweder direkt an den Käufer oder auf seinen Wunsch mittels Selbstabholung
durch diesen. Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns um mehr als zwei Wochen überschritten, kann der
Käufer uns eine angemessene, mindestens 14 Tage umfassende Nachfrist setzen. Bei uns nicht zu vertretende
Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder im Geschäftsbetrieb unserer Vorlieferanten, insbesondere bei
Streiks, Aussperrungen oder Elementarereignissen, gilt automatisch eine entsprechende Verlängerung der
Lieferzeit als vereinbart. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Käufers können nur dann
geltend gemacht werden, falls bei unserem Unternehmen zumindest grobes Verschulden vorlag.
11. Annahmeverzug
Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, haben wir das Recht, die Vertragsware bei uns unter Anrechnung
einer Lagergebühr von 0,1% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag einzulagern, wobei wir
dann, wenn seit Beginn des Annahmeverzuges mindestens 2 Monate verstrichen sind, zwischenzeitig
eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder Materialpreiserhöhungen
erfolgten, entsprechend weitergeben werden.
12. Montage
Grundsätzlich gelten ab Werk zu liefernde Waren als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage
wird nach Regiestunden berechnet. Unsere Mitarbeiter oder Subunternehmer sind nicht befugt, Arbeiten
auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen. Werden
dennoch solche Arbeiten durchgeführt, sind nicht wir Auftragnehmer, sondern der jeweilige Mitarbeiter oder
Subunternehmer.
13. EDV-Daten
Der Käufer stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten in unsere Kundenkartei aufgenommen werden und
er dadurch über unsere Produkte, Neuheiten und Preisaktionen informiert werden kann. Diese Zustimmung kann
vom Käufer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
14. Haftung mehrerer Käufer
Haben sich durch einen Kaufvertrag mehrere Käufer verpflichtet, so haften diese für die Erfüllung aller in diesem
Vertrag übernommenen Verpflichtungen gem. § 893 ABGB als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.
15. Anzuwendendes Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.